Ziviler Ungehorsamby - 09.10.2004 00:24 Debattenbeitrag von Roland Roth
Anspruchsvolle Tradition radikaldemokratischer Praxis
Von Roland Roth Ziviler Ungehorsam ist keine Frage guten oder schlechten Benehmens. Er hat auch nichts mit spontaner Wut oder situationsbedingter Gegenwehr zu tun. Ziviler Ungehorsam steht vielmehr in einer ehrwürdigen und anspruchsvollen Tradition radikaldemokratischer Praxis, die mit Namen wie Thoreau, Gandhi oder Martin Luther King verbunden ist. Aber auch Gegenwartsphilosophen wie John Rawls, Ronald Dworkin, Michael Walzer oder Jürgen Habermas haben sich mit seinen Formen, Rechtfertigungsgründen und Konsequenzen auseinander gesetzt. Während von konservativer Seite die Legitimation von zivilem Ungehorsam in westlichen Demokratien zumeist prinzipiell bestritten wird, hat diese Protestpraxis mit den neuen sozialen Bewegungen einen bemerkenswerten Aufschwung erfahren. Begrenzte Regelverletzungen und kalkulierte Gesetzesbrüche gehören zum Repertoire des Gegenwartsprotests. Erinnert sei nur an die »Sit ins« und »Go ins« der Studentenbewegung, die nicht nur den akademischen Betrieb störten und auf Öffentlichkeit und Debatte drängten, wo sie systematisch verweigert wurde. Mit der Selbstbezichtigungskampagne »Wir haben abgetrieben!« steigerte die neue Frauenbewegung ihren Kampf gegen das Abtreibungsverbot. Die Bauplatzbesetzung von Wyhl setzte ein Zeichen gegen die Atomenergie, viele ähnliche Aktionen folgten. In den Anti-Castor-Protesten im Wendland wird bis heute immer wieder zu spektakulären Formen des zivilen Ungehorsams gegriffen, etwa dem Festbinden des eigenen Körpers an Bahngleise, um die Transporte nach Gorleben aufzuhalten. Mutlangen wurde zum friedensbewegten Symbol für die Praxis der Sitzblockaden, mit denen der Kasernenbetrieb gestört und gegen Rüstungs- und Kriegspolitik demonstriert wird. »Tree sitters«, Menschen, die sich in den Gipfeln von Bäumen einrichten, um Abholzungen zu verhindern, gehören ebenso in dieses bunte Bild wie die Praxis des Kirchenasyls, das Flüchtlinge vor drohender Abschiebung schützen will. Durchaus übliche Option oppositionellen Handelns Schon diese wenigen Beispiele können verdeutlichen, dass ziviler Ungehorsam in westlichen Demokratien eine durchaus übliche, gelegentlich sogar von einer größeren Anzahl von Menschen betriebene Erweiterung politisch opponierender Handlungsformen darstellt. Es geht um die Chance, mit Nachdruck, persönlichem Einsatz und praktisch folgenreich Nein zu sagen. Sie nimmt bewusst Regelverletzungen und kleinere Gesetzesübertretungen in Kauf, indem gegen Konventionen (etwa das Aufstehen vor Gericht), behördliche Auflagen (zum Beispiel Versammlungsverbote), Gesetze (etwa der Paragraf 218) und politische Entscheidungen (Baugenehmigung von Atomanlagen) verstoßen wird. Zu einer Praxis von Vielen wird er meist dann, wenn die konventionellen Formen des Protests erschöpft sind. Seine selbst gesetzte Grenze findet dieser Ungehorsam im Anspruch, »zivil« zu sein, das heißt zunächst strikt gewaltfrei aufzutreten, den Gegner nicht herabzuwürdigen, die Konfrontation mit den Ordnungshütern nach Möglichkeit zu begrenzen und sich einer öffentlichen Debatte über die eigenen Protestgründe auszusetzen. Wie die Geschichte des Demonstrationsrechts und des Nötigungsparagrafen 240 im Strafgesetzbuch in der Bundesrepublik zeigen, geht es immer auch darum, politische Handlungsräume gegen ihre obrigkeitliche Einschnürung zu öffnen. So veränderbar wie die Grenzen des Ungehorsams sind auch die Rechtfertigungsgründe. Es müssen nicht immer Überlebensprobleme der Menschheit bemüht werden. Wenn nach einer Serie von friedlichen Montagsdemonstrationen mit mehreren Hunderttausend Protestierenden über Formen des Zivilen Ungehorsams nachgedacht wird, um ein Gesetz abzuschaffen oder zumindest weiter zu entschärfen, das einer weit größeren Zahl von Menschen die sozialen Bürgerrechte beschneidet, sie mit Verarmung bedroht und einer herabwürdigenden Kontroll- und Disziplinarbürokratie aussetzt, ist dies mehr als legitim. Gerade weil von interessierter und nicht direkt betroffener Seite diese Folgen des Gesetzes und der gesamten Agenda 2010 bestritten, klein geredet, mit vagen Zukunftshoffnungen versüßt oder schlicht, wie jüngst in Großanzeigen von wohlständigen Elite-Bürgern, als »überlebensnotwendig« deklariert werden, ist es so notwendig, dass die im Schatten unserer durchaus wohlständigen Gesellschaft Lebenden, ihre Erfahrungen, ihre Sicht der Dinge nachdrücklich öffentlich machen. Dass die demokratische Legitimationsdecke der Hartz-Gesetze zu kurz geraten ist, um ihre herrschaftliche Anmaßung und unsoziale Blöße zu bedecken, machen nicht nur die antipolitischen Kanzlersprüche à la »Es gibt keine Alternative« deutlich. Schließlich besteht ja der Kern zumindest demokratischer Politik, in Alternativen zu denken. Die hauptsächlich Betroffenen, etwa die Zusammenschlüsse von Arbeitslosen und Sozialhilfebeziehern, wurden an der Ausarbeitung der in handverlesenen Kommissionen ausgedachten Agenda-Gesetze jedenfalls nicht beteiligt. Ihre Forderungen, z.B. nach einem Existenzgeld, liegen Lichtjahre von Hartz IV entfernt. Die immer wieder beschworenen regierungsamtlichen »Kommunikationsdefizite« machen eine empörende soziale Distanz zu jenen deutlich, die im Namen des Gemeinwohls zur Ader gelassen werden sollen. Längst ist das Berliner Regierungsviertel zum »Tal der Ahnungslosen« geworden, wenn es um soziale Fragen geht. Nicht zuletzt die Wahlen dieses Jahres, bei denen die großen Hartz-Parteien massive Stimmverluste hinnehmen mussten, haben deutlich gemacht, dass die Agenda 2010 ein »Eliten«-Projekt ist, während große Teile der Bevölkerung sozialstaatliche abgesicherte Solidaritäten durchaus verteidigenswert finden. Auch das bürgerschaftliche Engagement für sozial Ausgegrenzte, etwa in »Tafel-Initiativen« hat in den letzten Jahren, wie die Ergebnisse des jüngsten Freiwilligen-Surveys zeigen, deutlich zugenommen. Bittere Ironie: Rot-grüne Mehrheit von 1998 auch Dank zivilen Ungehorsam Zu den bitteren Ironien gehört, dass Rot-Grün seine Mehrheit nicht unwesentlich jenen Dienstagsdemonstrationen vom Februar bis September 1998 verdankt, als Arbeitslose bei der Verkündung der monatlichen Arbeitslosenzahlen gegen die Kohl-Regierung auf die Straße gingen. Wer heute vor zivilem Ungehorsam gegen Hartz IV warnt, sei daran erinnert, dass bereits in dieser Protestwelle solche Formen (Zumauern und Besetzen von Arbeitsämtern, Blockaden vor Rathäusern etc.) entwickelt wurden. Wo soziale Sicherungen ausgehöhlt werden oder nur eingeschränkt bestehen, ist immer wieder mit sozialen Protesten zu rechnen, die bewusst die »öffentliche Ordnung« in Frage stellen. Dies ist eine der zentralen Botschaften der »Poor People's Movements« in den USA. Auch in den Obdachlosenprotesten der letzten Jahre werden dort öffentliche Plätze und Parks besetzt, Camps vor Rathäusern oder an Ausfallstraßen errichtet, um die im Stau stehenden Berufspendlern aus den reicheren Vorstädten mit jenem Elend zu konfrontieren, das sie schon lange nicht mehr sehen wollen. »Food, not Bombs« provoziert seit Jahren mit Suppenküchen vor öffentlichen Gebäuden, Banken und Konzernzentralen. Wo sich die Wohlhabenden und Wohlständigen im Namen des »Standorts« mit politischem Segen ihrer sozialen Verpflichtungen entziehen, müssen sie damit rechnen, dass sich die sozial ausgegrenzten Opfer dieser Politik gelegentlich unsanft, unbequem und ungehörig zu Wort melden, um menschenwürdige und demokratische Verhältnisse einzuklagen. (ND 08.10.04) http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=60947&IDC=10
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