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Fördern, Fordern, Repression

by Dirk Hauer - 28.02.2006 13:23

Der “aktivierende Sozialstaat” und sein autoritärer Charakter 

Arbeitslose zu Ordnungsamtstätigkeiten verdonnert
Arbeitslose zu Ordnungsamtstätigkeiten verdonnert

Wolf-Dieter Narr hat einmal sinngemäß gesagt: “Vom Sozialstaat reden, ohne von innerer Sicherheit zu reden, war falsch, ist falsch und wird immer falsch bleiben.” Dazu und zum Formwandel des Sozialstaates hin zu einem “aktivierenden Staat” mit ausgeprägt autoritärem Charakter werde ich im Folgenden ein paar Thesen zur Diskussion stellen.

Sozialpolitik und Sozialarbeit unterliegen immer der Dialektik von Hilfe und Kontrolle. Es ist kein Zufall, dass beide Disziplinen zu Beginn des 19. Jahrhunderts als Elemente einer präventiven Konterrevolution aus dem Polizeiwesen hervorgegangen sind. Klaus Dörner, der ehemalige Leiter des Landeskrankenhauses Gütersloh und Wegbereiter der Psychatrie-Reform in Deutschland, hat sehr eindrucksvoll gezeigt, dass die “soziale Frage” in der bürgerlichen Gesellschaft immer die Frage danach gewesen ist, wie mit denjenigen zu verfahren sei, die unter den Prämissen und Normen der Kapitalverwertung “nicht zu gebrauchen” sind. Bürgerliche Wohlfahrt ist immer die Antwort auf diese Frage gewesen. Ihr Klientel sind diejenigen, die den Normen von Arbeit, Produktivität und Leistung nicht oder nicht mehr genügen können oder wollen: Alte, Behinderte, Kranke, Erwerbslose, DrogenkonsumentInnen, BettlerInnen, Flüchtlinge usw.

Sie werden als “gefährliche Klassen” (früher) oder “Problemgruppen” (heute) definiert, vom gesellschaftlichen Kern abgespalten und einer ganzen Bandbreite gesonderter Maßnahmen unterzogen. Dort werden sie entweder “produktiv” oder aber unsichtbar gemacht. Wegsperren, polizeiliche Vertreibung und andere Formen des polizeilich-repressiven Kontroll- und Ausgrenzungsarsenals sind dabei nur ein Pol in einem kontinuierlichen Spektrum, zu dem auch sozialpolitische Anstalten oder alle Formen der fürsorglichen Belagerung gehören.

Sozialstaatlichkeit und bürgerliche Wohlfahrt tragen in sich also immer das Element der (repressiven) Normierung, der Ein- und Ausgrenzung, der bürokratischen und sozialen Kontrolle. Dies gilt auch für den modernen Sozialstaat, wie er sich als Klassenkompromiss seit der Bismark’schen Sozialgesetzgebung in Deutschland herausgebildet hat.

Es ist meines Erachtens wichtig, daran zu erinnern, weil sonst die Kritik der schlechten Gegenwart leicht in eine tendenzielle Glorifizierung einer fragwürdigen Vergangenheit verfallen kann.


1 Vom Wohlfahrtsstaat zur Aktivierungspolitik

Aber das, was sich europaweit als Umbau des Sozialstaats zu einem “aktivierenden Staat”, zu einem Staat des “Förderns und Forderns” abspielt, ist mehr als die bloße Kontinuität alter repressiver Elemente. Sowohl materiell wie auch ideologisch findet auch ein wesentlicher Bruch statt. Dieser Bruch wäre allerdings mit “Neoliberalismus” und “Deregulierung” schlecht beschrieben. Der Kern des sozialstaatlichen Umbaus ist nicht so sehr der “Rückzug des Staates” oder der “Sozialabbau”, teilweise ganz im Gegenteil. Der “aktivierende Sozialstaat” ist vielmehr ein Staat, der sich explizit die Re-Regulierung sozialer Beziehungen auf die Fahnen geschrieben hat.

Das Vehikel für die Transformation des Sozialstaats ist die seit Mitte der 1970er Jahre manifestierte Krise der Staatshaushalte. Zwei der politischen Momente dieser Krise will ich hier kurz benennen.

Zum Einen reflektieren die Kosten der Massenerwerbslosigkeit nicht nur die gestiegene Anzahl der Erwerbslosen, sondern auch die Unmöglichkeit, schnell und flexibel Ansprüche an Arbeits- und Entlohnungsbedingungen, an Berufsschutz, Rentenzahlung usw. zu brechen. Massenerwerbslosigkeit musste unter anderem auch deswegen staatlich alimentiert werden, weil es ein lebendiges Bewusstsein von sozialen Rechten und Rechtsansprüchen gab, die auch für Erwerbslose zu gelten haben. Die sozialstaatlichen Regelungsmechanismen und institutionellen Rahmenwerke konnten nicht so schnell an veränderte Verwertungsbedingungen angepasst werden. Sie stellten eine “Rigidität” und “Blockade” dar, die nicht kurzfristig auszuhebeln war. In der SPD-Debatte um die Floskel vom “demokratischen Sozialismus” wurde genau diese reflektiert, etwa wenn es jetzt heißt, der Sozialstaat wäre zu einer “Fessel in der offenen Ökonomie” geworden und er so umgebaut werden müsste, “dass er wirtschaftliche Dynamik nicht erschwert”.

Zum Zweiten reflektiert die Krise der Sozialabgaben auch den Umstand, dass der Sozialstaat in den 1970er und 1980er Jahren von einer nicht geringen Anzahl von ArbeiterInnen dazu benutzt wurde, sich zumindest phasenweise der Hetze, dem Druck und der Reglementierung des Arbeitsalltags zu entziehen. Das, was je nach politischer Couleur als Finanzkrise, als Explosion der Sozialausgaben oder “Aufblähen der sozialen Hängematte” interpretiert worden ist, ist nicht zuletzt auch der Reflex einer Krise der Arbeit bzw. der (fordistischen) Arbeitsrealität in Betrieben und Büros. Der Formwandel der sozialstaatlichen Regulationsmechanismen ist unter diesem Blickwinkel eine Antwort von oben auf diese Krise der Arbeit und die sich hinter ihr verbergenden “Rigiditäten”.


2. Marktideologie, Utilitarismus, Leistungsethik

Alle Apologeten der Agenda 2010 beziehen sich ausdrücklich positiv auf sozialstaatliche Regulationsmechanismen. Allerdings handelt es sich jetzt um eine sozialstaatliche Regulierung mit elementaren Veränderungen.

Zum Einen wird der Begriff der “sozialen Gerechtigkeit” umdefiniert und markt-kompatibel gemacht. Vor allem der Gleichheitsgedanke wird eliminiert. Schon im Jahr 2000 hatte Wolfgang Clement bei der Eröffnung der Programmdiskussion der SPD die Gleichsetzung von Gerechtigkeit und Gleichheit “plakativ” genannt. Heute gehe es nicht mehr um “Ergebnisgleichheit” oder “Gleichmacherei”, etwa durch Umverteilung. “Produktive Ungleichheit” hatte Clement damals seine Ausführungen zusammengefasst. “Leistungsanreize”, sprich Ungleichheiten in den Einkommen, wären demnach effizient und produktiv und müssten gerade deswegen “im Interesse von Leistung und Gerechtigkeit” akzeptiert werden. Es gibt demzufolge keine Differenz zwischen ökonomischer Effizienz und sozialer Gerechtigkeit, im Gegenteil: Ungehinderte Marktprozesse sind effizient, und genau deswegen sind ihre Ergebnisse auch gerecht. Umgekehrt sind Eingriffe in die Rationalität des Marktes nicht nur ineffizient, sondern auch ungerecht.

Der “neue Sozialstaat” und seine “Gerechtigkeit” manifestiert sich vor allem in der Zerschlagung der paritätischen Sozialversicherungssysteme: Quer durch alle Parteien und in allen Feldern der sozialen Sicherungssysteme schält sich eine sozialstaatliche Regulierung auf Armutsniveau heraus, eine Art staatlich organisierte und steuerfinanzierte Not- und Grundversorgung. Jede soziale Absicherung und jede gesellschaftliche Teilhabe, die diesen Namen wirklich verdient, ist dann eine Frage der “Eigenverantwortung” bzw. der Größe des individuellen Portemonnaies. Dies ist gewissermaßen die Radikalisierung des Subsidiaritätsprinzips, die Vorsorge vor sozialen Risiken wird grundsätzlich zu einer Privatangelegenheit. Die soziale Gerechtigkeit der Agenda 2010 betreibt zuerst die ideologische und dann die praktische Entsolidarisierung und Individualisierung von Erwerbslosigkeit, Armut, Krankheit, Pflegebedürftigkeit usw.

Zum Anderen ist der Gerechtigkeitsbegriff der Agenda 2010 eine “Gerechtigkeit der Tüchtige”. Prototypisch ist das in der Diskussion um die so genannte Generationsgerechtigkeit deutlich geworden, die der Vorsitzende der Jungen Union, Philipp Mißfelder, im Sommer 2003 angestoßen hatte. Die Denunziation der Rentenversicherung als “Adventure-Urlaub für RentnerInnen” beinhaltete zum Einen die Ausweitung der leidigen “Faulenzer”-Diskussionen auf andere Bevölkerungsgruppen. Diese “Faulenzer”-Debatten hatten und haben immer die Konsequenz, die Betroffenen gesellschaftlich zu stigmatisieren, den Bezug von Hilfeleistungen der Tendenz nach unter Delinquenzverdacht zu stellen.

Ganz offen ist in dieser Diskussion aber auch ein neuer Gerechtigkeitsmaßstab eingeführt worden, nämlich das Wohl und Wehe der gesellschaftlichen “Leistungsträger”: Die Kosten der Rentenversicherung “blockieren die Potenziale der Jungen”, sie überfordern die “Aktiven”, sie seien “sozialistisches Ausbeutungssystem auf Kosten meiner Generation” (Mißfelder) oder schlicht “Fehlinvestitionen” (Krista Sager, Bündnis 90/Die Grünen). Leistungsunfähige, Leistungsgeminderte und erst recht Leistungsunwillige sind nicht nur (halbkriminelle) “Schmarotzer”, sie sind vor allem und in erster Linie (unproduktive) Kostenfaktoren.

Damit transportiert die Debatte um “Generationsgerechtigkeit” kaum verhüllt einen massiven ökonomischen Utilitarismus in der Sozialpolitik. Die Ausfälle von Philipp Mißfelder und den anderen ProtagonistInnen der Rentnerschelte lauteten im Kern nämlich: “Ihr Alten kostet zu viel. Wir wollen euch nicht mehr mit durchfüttern. Das lohnt sich nicht und schwächt unsere Wirtschaftskraft.” Soziale Rechtsansprüche werden nicht nur abgebaut und wegdefiniert, sie gelten zunehmend auch als ineffizient und ungerecht. “Soziale Gerechtigkeit”, so der Inhalt des momentan von allen Seiten vorgetragenen ideologischen Angriffs, ist ausschließlich das, was als Investition in die Produktivität der Ware Arbeitskraft ökonomisch nützlich ist.


3 Autoritäre Pflichten-Ethik

Die Ethik von Leistung, (Markt-)Freiheit und Eigeninitiative bzw. Eigenverantwortung der Agenda 2010 verzichtet keineswegs auf sozialstaatliche Regulation. Die Ideologen der Agenda 2010 beschwören ausdrücklich gesellschaftliche Integration statt Ausgrenzung. Doch Inklusion funktioniert bei ihnen ausschließlich über Inwertsetzung – entweder als individuelle SelbstverwerterInnen oder über staatlichen Zwang. Wenn im Rahmen von Agenda 2010 und aktivierendem Staat also von Integration die Rede ist, so ist damit im Zweifelsfall stets eine Zwangsintegration gemeint.

Die Rhetorik von Eigenverantwortung und (Markt-)Freiheit findet ihre Grenze immer dort, wo eine solche Eigenverantwortlichkeit vom Staat eingefordert werden kann. Die individuellen Freiheits- und Selbstbestimmungsrechte derjenigen, die sich nicht autonom, flexibel und selbstverwertend verhalten können oder wollen, kommen im aktivierenden Sozialstaat nicht mehr vor. Eigenverantwortlichkeit, Flexibilität und “Aktivierung” werden nicht nur zum neuen Leitbild, sondern können auch repressiv erzwungen werden. Ralf Dahrendorf hat in seiner Kritik an Anthony Giddens zu Recht auf die Affinität hingewiesen, die der Freiheitsdiskurs des “Dritten Weges” zu einem obrigkeitsstaatlichen Autoritarismus aufweist.

Wo es zumindest in Ansätzen noch so etwas wie tatsächliche und moralische soziale Rechte und Rechtsansprüche gegeben hat, werden diese zugunsten der “Sozialpflichten” ersetzt: Keine staatlichen Leistungen ohne Gegenleistungen. In der Konsequenz wird die Legitimität von Sozialleistungen wie Krankengeld, Rente, Arbeitslosenunterstützung oder Sozialhilfe untergraben: Sozialleistungen, soziale Rechte und Ansprüche muss man sich vorher erst einmal durch Wohlverhalten verdienen.

Der Kern der aktivierenden Zwangsintegration ist zunehmend der Workfare-Gedanke. Im letzten Hamburger Bürgerschaftswahlkampf gab es ein SPD-Plakat mit der Aufschrift: “Bei uns dürfen Jugendliche alles, nur nicht arbeitslos werden.” Dieser Spruch transportiert die direkte Drohung: Jugendliche, ihr dürft alles, aber wehe ihr werdet arbeitslos. Olaf Scholz sagt das heute ganz ähnlich: “Arbeit” sei das zentrale Moment gesellschaftlicher Integration, und deshalb müssten “alle Register gezogen werden, um die Erwerbsquote zu erhöhen”. Arbeit um jeden Preis wird zum Synonym für Integration und damit für Teilhabe und Chancengerechtigkeit. Umgekehrt ist es aber auch gerecht, von den Betroffenen bedingungslosen Arbeitseinsatz zu verlangen. In der aktivierenden Formel vom “Fördern und Fordern” schlägt der Diskurs von Eigenverantwortlichkeit, Selbstbestimmung und (Markt-)Freiheit in die rigorose Pflichten-Ethik um.

Seit der Bismark’schen Sozialgesetzgebung ist die Arbeitsverpflichtung im Sozialstaatsgedanken strukturell angelegt. Im “aktivierenden Sozialstaat” wird sie jedoch verallgemeinert und radikalisiert. Das Recht des Staates, die (Selbst-)Verwertungspflicht autoritär und gegen jede individuellen Rechtsansprüche einzufordern und durchzusetzen, gipfelt in der Drohung, bei “Verletzung der Mitwirkungspflicht”, “Arbeitsverweigerung” oder ganz allgemein bei “Fehlverhalten” den Betroffenen jegliche Existenzgrundlage zu entziehen.


4. Politik der Lebensführung

Die Aktivierungsstrategien der “präventiven Sozialpolitik” sind als “verhaltensorientiere Politiken” beschrieben worden. Der “aktivierende Sozialstaat” will nicht in die Verhältnisse eingreifen, die etwa Armut und Ausgrenzung produzieren. Vielmehr geht es darum, die individuellen Verhaltensweisen, Einstellungen und Mentalitäten zu verändern, sie an die herrschenden Verhältnisse anzupassen. Aktivierungspolitik zielt auf “unmoderne” oder “unangemessene” Verhaltensweisen, auf Inflexibilitäten, “Anspruchsdenken” und “Versorgungsmentalitäten”. Sie versteht sich nicht von ungefähr als “Life Politics” (Giddens), als “Politik der Lebensführung”. Der autoritäre Zugriff des aktivierenden Staates radikalisiert somit in ungeahnter Weise die Normierung und soziale Kontrolle, die Sozialstaatlichkeit stets begleitet hat.

So zielt die Umstrukturierung des Arbeitsmarktes nicht zuletzt auch auf die Flexibilisierung individueller Verhaltensweisen: die Bereitschaft, schlecht bezahlte Jobs anzunehmen, die Bereitschaft, die eigene Arbeitskraft selbstverständlich zu vermarkten und zu verwerten (“Ich-AGs”), die Bereitschaft, hochmobil und ohne Rücksicht auf soziale und sonstige Bezüge die Arbeitskraft im ganzen Land zu verkaufen. Die Neuregulierung des Arbeitsmarktes und der Arbeitsvermittlung und der “Aktivierungsgedanke” der sozialstaatlichen Re-Regulierung allgemein zielen auf die Produktion flexibilisierter Individuen und setzen diese gleichzeitig voraus.

Philosophie und Praxis von Agenda 2010 und Aktivierungspolitik kennen keine gesellschaftlichen Ursachen für Erwerbslosigkeit und andere soziale Risiken mehr, sondern nur noch individuelles Fehlverhalten und persönliches Versagen. Nicht Massenentlassungen, sondern individuelle Defizite werden Ursache von Erwerbslosigkeit: “Fehlqualifikationen”, “Fehlsozialisation”, “Suchtverhalten”, “Motivationsschwächen” und vieles mehr. In der Sprache der aktivierenden Sozialpolitik wimmelt es demzufolge auch von medizinisierenden und psychologisierenden Begriffen wie “Diagnose”, “Anamnese”, “Prophylaxe”, “Persönlichkeitsprofile”, “Profiling”, “Case Management”, “Integrationspläne” usw. Sozial- und Arbeitsmarktpolitik werden zu einer Form der medizinisch-psychologischen Zwangstherapie. Die Kontroll- und Eingriffsmacht des Sozialstaates und seiner Akteure bis in privateste Bereiche der Lebensgestaltung war niemals größer als heute, wo Erwerbslose auf Gedeih und Verderb FallmanagerInnen ausgeliefert sind.

Im Bemühen, alte “fordistische Rigiditäten” und “unmoderne Verhaltensweisen” zu beseitigen, wird staatliche Arbeitsmarktpolitik (aber nicht nur sie) vor allem zu einem Instrument der “schwarzen Pädagogik” und Disziplinierung.

Die Geschäftsführer des größten Hamburger Beschäftigungsträgers sprach schon 1999 vom “positiven Stellenwert der Arbeit bei der Nachsozialisation arbeitsloser junger Menschen.” Schlechte Arbeitsbedingungen und Armutslöhne sind in dieser Logik explizite Erziehungsmittel:

“ Gewährt man einem jung-erwachsenen Mitarbeiter [...] einen Lohn, der in keinem erkennbaren Verhältnis zur [...] produktiven Leistung für das Unternehmen steht, fördert man gutmeinend Fehlsozialisationen und damit Anspruchsdenken an die Allgemeinheit.”

Das Ziel dieser schwarzen Pädagogik ist ebenfalls eindeutig formuliert – die Anpassung an die triste Realität der Niedriglohnsektoren:

“Beschäftigte in geförderten Arbeitsverhältnissen müssen unter Beweis stellen, dass sie bereit sind, zugunsten niedrig entlohnter Tätigkeiten das System zu verlassen.”


5. Renaissance des Präventionsgedankens

Der aktivierende Sozialstaat erwartet von der sozialen Arbeit und ihren Akteuren, dass sie bei individuellem Fehlverhalten zugunsten des “Gemeinwohls” interveniert. Der obrigkeitsstaatliche Eingriff in individuelle Lebensplanungen und -entwürfe ist der Kern des “Fördern und Fordern” oder des “Help ans Hassle”. In den Einrichtungen und Trägern des sozialen Hilfesystems vollzieht sich zunehmend eine “paternalistische Wende”: “Akzenptanz” als eine der leitenden Parolen der kritischen Sozialarbeit der 1970er und 1980er Jahre wird auf breiter Front zum Fremdwort.

Die Einrichtungen des sozialen Hilfesystems und der Sozialarbeit werden zunehmend nur noch über das Präventionsversprechen legitimiert. Am Beispiel der Kinder- und Jugendhilfe ist des Öfteren darauf hingewiesen worden, dass nicht mehr der Jugendliche mit seinen Interessen, Wünschen, Bedürfnissen und Rechten im Mittelpunkt steht, sondern der “Schutz der Gesellschaft”. Es ist somit kein Wunder, wenn im Zuge der Aktivierung auch über eine Novelle des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) nachgedacht wird oder wenn wieder geschlossene Heime stark gemacht werden.
Im Zusammenhang mit den diversen Plänen und Maßnahmen zur “Säuberung der Innenstädte” bzw. zur Vertreibung unerwünschter Personen aus dem öffentlichen Raum und den damit verbundenen Debatten um öffentliche Sicherheit hat sich gezeigt, dass die Dominanz des Präventionsgedankens in allen Feldern der Sozialpolitik anzutreffen ist. Gerade hier, in der Zusammenarbeit von Polizei und Sozialpolitik etwa bei der Auflösung bzw. Unsichtbarmachung offener Drogenszenen, bei der Auflösung unregulierter Jugendtreffs, bei der Verfolgung so genannter “aggressiver Bettelei” oder GraffitisprayerInnen zeigt sich, wie in der Umsetzung von Aktivierung und Prävention die Polizeiknüppelfunktion von Sozialpolitik und Sozialarbeit gestärkt wird.
Die Radikalisierung des Pflichtgedankens zur permanenten Arbeitsverpflichtung und zur Pflicht zur Eigenverwertung korrespondiert mit einer ebensolchen Radikalisierung der Sanktuionsmittel bzw. mit der Radikalisierung ihrer Anwendung. Dies ist gleichzeitig der deutlichste Hinweis darauf, dass der “flexible Mensch”, der permanente “Arbeitskraftunternehmer” als soziales Paradigma real nicht oder zumindest nur sehr eingeschränkt existiert. Das Menschenbild, das sich hinter der “Aktivierung” verbirgt und mit ihr transportiert wird, ist die Vorstellung von ununterbrochener Produktivität und Verwertung: Arbeiten ohne Ende und Grenze, “lebenslanges Lernen” und Qualifizieren, permanente Bereitschaft, räumliche und soziale Bindungen jederzeit für einen Job aufzugeben. Es trägt deutlich terroristische Züge, zumal das Wesen der “Aktivierung” gerade darin besteht, dass sie die flexibilisierten Verhaltensweisen, die sie beschwört, erst produzieren muss. Ein Prozess, der auf staatlicher Seite den Einsatz offener Zwangsmittel motwendig macht.





Quelle:
Das Buch zur Konferenz “Arbeitsdienst – wieder salonfähig!” am 26. Juni 2006 in Berlin

FALZ (Hrsg.)
Arbeitsdienst – wieder salonfähig!
Autoritärer Staat, Arbeitszwang und Widerstand
Seiten 88 bis 95

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