Hartz und seine Folgen fuer Frauen 2004by - 31.12.2004 00:00 Gisela Notz
Ich bin gebeten worden zum Thema der Hartz-Gesetze und ihrer Folgen zu sprechen. Drei Kurzreferate sollte ich halten: Allgemeine Einführung; Praxisnahe Einführung und Klärung der Begrifflichkeiten und: Welche Auswirkungen haben die Hartz-Gesetze auf die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Frauen, besonders von Frauen, die von Gewalt betroffen sind?
Als Frauenforscherin war es mir nicht möglich, die Bereiche (auch nur) analytisch zu trennen, denn den geschlechterspezifischen Blick hab ich mir seit Jahrzehnten angeeignet und so kann ich die beiden ersten Punkte nicht "geschlechtsneutral" behandeln. Ich werde versuchen, die vorgegebenen Schritte beizubehalten, dabei werde ich sechs Unterpunkte behandeln: 1. Allgemeine Einführung, 2. Darstellung des Hartz-Konzeptes nach dem Bericht, 3. Umsetzung durch die Hartz-Gesetze, 4. Auswirkung auf Frauen, besonders auf Frauen, die von Gewalt betroffen sind, 5. Gegen den Strom schwimmen und 6. Perspektiven. Den letzten Punkt sollten wir gemeinsam diskutieren. 1. Allgemeine Einführung Reformen in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik sind notwendiger denn je. Die Statistik zeigt 4,5 Millionen (registrierte) Erwerbslose, das sind 10% der bundesdeutschen Bevölkerung insgesamt, davon 8 % im „Westen“ und 18 % im „Osten“. Hinzu kommt die „verdeckte“ Erwerbslosigkeit – das sind KurzarbeiterInnen, Personen in beschäftigungsschaffenden Maßnahmen, in der beruflichen Weiterbildung, EmpfängerInnen von vorzeitiger Altersrente, Hausfrauen und ehrenamtliche Umsonst(arbeiterInnen), die in den Beruf (zurück) wollen, das aber aufgegeben haben. Rund 7,5 Millionen Menschen suchen Arbeit, 275.000 offene Stellen wurden von den Unternehmen gemeldet, das heißt 27 Arbeitssuchende kommen auf eine offene Stelle! Zunehmende Armut ist die Folge. Das ist sicher Grund genug, für die Bundesregierung sich um Erwerbslosigkeit und Armut zu kümmern. „Der deutsche Arbeitsmarkt war bisher nicht dynamisch genug und die Vermittlung Arbeitssuchender auf freie Stellen war zu umständlich und langwierig. Das Nebeneinander von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe hat viel Geld gekostet. Auf die finanzielle Situation von Familien und Alleinerziehenden wurde zu wenig Rücksicht genommen“, sagt die Bundesregierung (zit. nach verdi 2004, S. 3) . Die sogenannten Hartz-Gesetze sollen das Tor zu neuen Beschäftigungsmöglichkeiten öffnen. Die Schaniere des Tors scheinen jedoch verrostet zu sein: das Tor klemmt hoffnungslos. Stattdessen übt die Politik mehr Druck auf Erwerbslose aus und schiebt den Leidtragenden der aktuellen Wirtschaftsmisere die Schuld selbst zu, sie wären nicht flexibel genug oder würden nicht genug Eigeninitiative entwickeln. Erwerbslosigkeit ist das zentrale Problem unserer Zeit. Wirkungsvolle „Bekämpfung“ der Erwerbslosigkeit kann nicht heißen, Arbeit um jeden Preis zu schaffen, so dass immer mehr Menschen aus den Sozialsystemen herausfallen und noch weitere arm werden, obwohl sie eine Erwerbsarbeit haben. Es gibt schon viel zu viele „working poor“ in unserer Gesellschaft. Das sind diejenigen, die arm sind, obwohl sie einen bezahlten Arbeitsplatz haben. Und das sind durchaus nicht nur die geringfügig Beschäftigten oder die TeilzeitarbeiterInnen. In Deutschland verdient etwa jede/r 10. Vollzeitbeschäftigte nur einen Armutslohn, d.h. er bekommt weniger Lohn oder Gehalt als die Hälfte des durchschnittlichen Nettoeinkommmens der in der BRD lebenden Menschen, das sind zur Zeit 1000 im Westen und 750 im Osten (taz vom 25.5.2004, S. 1). Bei Reformen, die den Namen verdienen, sollte es nicht um einen Abbau des Sozialstaates gehen, auch nicht um ein „Frauen-zurück-an-den- Herd“ oder um ein „Frauen nach vorn ins Ehrenamt“ (oder ins Bürgerschaftliche Engagement), sondern um einen sinnvollen – besonders für die weniger privilegierten Schichten sozialverträglichen – Umbau in Richtung mehr sozialer Gerechtigkeit und Ebenbürtigkeit zwischen den Geschlechtern. Davon sind wir weit entfernt. In den letzten Jahren gab es eine Reihe von Kommissionen (Herzog, Rürup, Globalisierung, Bürgerschaftliches Engagement u. a.). Am meisten Staub aufgewirbelt hat wohl die „Hartz-Kommission“, deren „Innovationsmodule“ in die Agenda 2010, die der Bundeskanzler im März 2003 in seiner Regierungserklärung zum Umbau des Sozialstaates verkündet hat, eingegangen sind. Sie wird heiß diskutiert und ist teilweise auch bereits umgesetzt. Sie betrifft „Reformen“ um den Sozialstaat umzubauen. Betroffen sind Arbeitsmarktpolitik, Gesundheitspolitik und Rentenpolitik. Andere Aspekte sind Gemeindefinanzierung und Bildungsreform. Der Name „Agenda 2010“ soll den Zukunftscharakter betonen. Bündnis 90/Die Grünen werben mit dem Slogan „Chancen gerecht verteilen“ darum, dass ihre AnhängerInnen ihre Zustimmung zu dem „Reformprogramm“ akzeptieren sollen. CDU/CSU waren nie wirklich zufrieden mit der Agenda und deren Umsetzung. Ebenso wenig die Arbeitgeberverbände. Sie wollen allerdings Schlimmeres. Proteste gegen die Umsetzung kamen von linken SPDlern, auch von Abgeordneten von Bündnis 90/Die Grünen und GewerkschafterInnen, von WissenschaftlerInnen und von Frauenbündnissen. Sie wittern (zu Recht) Sozialabbau und große Schritte in Richtung Neoliberalisierung. Betroffen sind vor allem Erwerbslose, Kranke und RenternerInnen. Sie sollen in der Zukunft den Gürtel (noch) enger schnallen, da macht auch der Kanzler keinen Hehl daraus. Er sagt: Wenn der Standort Deutschland im Wettbewerb mithalten soll, müssen „schmerzhafte Reformen“ sein. Betroffen sind auch Reiche und Unternehmer; sie bekommen weitere Steuererleichterungen. Dadurch soll eben dieser Wirtschaftsstandort und der private Konsum gefördert werden. Ziel ist es, die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Industrie – insbesondere gegenüber dem Hauptkonkurrenten USA zu erhöhen. Was alle Parteien wollen, ist, den „Aufschwung“ zu fördern. Sollte das gelingen, werden allerdings nicht die Lohnabhängigen, schon gar nicht die Erwerbslosen und schon überhaupt nicht die Masse der armen und die misshandelten Frauen profitieren. Am 19.12.2003, nachdem das rot-grüne Reformpaket Agenda 2010 unter Dach und Fach gebracht worden war, sahen sich Kanzler, Regierungsparteien und Opposition als Sieger. „Und Deutschland bewegt sich doch! Der Arbeitsmarkt wird (durch Agenda 2010) dynamischer (…) Das ist der Startschuss für den Aufschwung und mehr Beschäftigung in Deutschland!“ wurde von der Bundesregierung auf ganzseitigen Anzeigen in Tageszeiten verkündet (z. B. FAZ vom 20.12.2003). Die Geschichte hat eine Vorgeschichte: Ich werde mich im folgenden auf die sog. Hartz-Gesetze konzentrieren, sind Teil der Agenda; mit ihnen sollen Weichen für mehr „Dynamik auf dem Arbeitsmarkt“ gestellt werden. Ich werde vor allem nach den geschlechtsspezifischen Konsequenzen dieser Gesetze fragen und so weit das heute schon möglich ist, auch auf die Auswirkungen auf Frauen, die von Gewalt betroffen sind, eingehen. 2. Hartz und die Innovationsmodule Kurz vor der letzten Bundestagswahl wurde die Kommission „Moderne Dienstleistungen im Arbeitsmarkt“ eingerichtet. Vorsitzender war der VW-Arbeitsdirektor Peter Hartz. Unter den 15 Kommissionsmitgliedern war auch eine Frau: Isolde Kunkel-Weber von der Dienstleistungsgewerkschaft verdi. Ursprünglich sollte die Hartz-Kommission die Bundesanstalt für Arbeit reformieren: „Ziel ist es, die BA zu einer modernen Dienstleistungseinrichtung umzubauen“. Mit Billigung der Bundesregierung wurde der Auftrag erweitert: Ziel war nun ein grundlegender Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik: „Die Arbeitsförderpolitik wird im Sinne einer aktivierenden Arbeitsmarktpolitik umgebaut“. Im August 2002 stellte die Kommission ihren Bericht (Hartz-Bericht) vor. Er enthält 13 „Innovationsmodule“ (Hartz 2002), die dazu dienen sollen, dass der „Kunde Arbeitssuchender“ und der „Kunde Arbeitgeber“ zueinander finden. Erklärtes Ziel des Konzeptes ist die Halbierung der Erwerbslosigkeit bis 2005. Der Bundeskanzler war begeistert, er versprach gleich nach Erscheinen des Berichts, diese Vorschläge zügig und 1:1 umzusetzen. Die SPD-Fraktion spricht in einer Broschüre von der „größten Arbeitsmarktreform in der Geschichte der Bundesrepublik“, von einem „zukunftsweisenden Gesamtkonzept zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit“ (SPD 2003) Ein Gesamtkonzept fehlt allerdings (im Juni 2004) immer noch. Die „Innovationsmodule“ werde ich aus Zeit- und Platzgründen nur holzschnittartig vorstellen, sie heißen: 1. Doppelter Kundenauftrag: Arbeitssuchende und Arbeitgeber gelten als Kunden. Für sie soll der Service durch das Einrichten von JobCentern verbessert werden. Die Erwerbslosen (genannt Kunden) sollen dort schneller, individueller, kundenfreundlicher und unkomplizierter ‚bedient’ und an die Arbeitgeber (ebenfalls Kunden genannt) vermittelt werden. 2. Familienfreundliche Vermittlung und Erhöhung der Geschwindigkeit der Vermittlung durch Quick-Vermittlung (darauf komm ich noch zurück). 3. Neue Zumutbarkeit und Freiwilligkeit. Die Zumutbarkeitskriterien sollen nach „geografischen, materiellen, funktionalen und sozialen Kriterien“ neu definiert werden, die Mobilitätsbereitschaft der Erwerbslosen soll sich erhöhen. Sie werden allerdings als mündige Kunden bezeichnet und sollen ihren Erwerbsarbeitsplatz frei wählen dürfen. Allerdings heißt es in diesem Modul bereits: „Ohne Leistung keine Gegenleistung“. Je länger jemand erwerbslos ist, desto mehr Mobilität kann von ihm oder ihr verlangt werden. Bei Erwerbslosigkeit von mehr als sechs Monaten gilt sie für das gesamte Gebiet der BRD. 4. Jugendliche Erwerbslose sollen Ausbildungszeit-Wertpapiere (AZWP) erhalten, damit kein Jugendlicher zu Hause sitzt und dafür Geld bekommt. Die Gründung einer Stiftung soll zur Finanzierung der AZWP beitragen. Großeltern oder andere, die den Jugendlichen ein Geschenk machen wollen, können solche Papiere erwerben. 5. Förderung älterer Arbeitnehmer und „BridgeSystem“. Für ältere ArbeitnehmerInnen soll der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung gesenkt und die Möglichkeiten zur Aufnahme befristeter Beschäftigung erweitert werden. Zwei Wege sollen dazu eingeschlagen werden: Einmal sollen die Arbeitgeber Anreize zur Anstellung älterer Menschen (ab 55 Jahre) erhalten und zum Anderen soll den Älteren der Ausstieg aus der Erwerbsarbeit erleichtert werden. 6. Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe. Danach soll der Erwerbslose ein Jahr Arbeitslosengeld erhalten, danach Arbeitslosengeld II (ALG II). Die Betreuung des Erwerbslosen geschieht durch ein JobCenter. Eine „Signaturkarte“ in die ihre Arbeitsverhältnisse, ihre Einkommen etc. eingetragen sind, soll die Ermittlung erleichtern. 7. Kein Nachschub für Nürnberg! Hier geht es um die Aufstellung einer Beschäftigungsbilanz, um ein Bonussystem für Unternehmen. „Atmen“ statt „Hire und Fire“ heißt die Devise. Atmungsinstrumente sind z. B. flexible Arbeitszeitmodelle, Vorruhestand, Altersteilzeit, 4-Tage-Woche, mehr Teilzeit überhaupt, In- und Outsourcing, Kurzarbeit, Einstellungsstop, Austritte mit Wiedereinstellungszusage etc. Alle diese Maßnahmen sollen dazu verhelfen, Entlassungen zu vermeiden. Unternehmen mit positiver Beschäftigungsentwicklung sollen einen Bonus in der Arbeitslosenversicherung erhalten. 8. Aufbau von PersonalServiceAgenturen (PSA), Ausbau betriebsnaher Weiterbildung, Integration schwer Vermittelbarer durch vermittlungsorienterte Arbeitnehmerüberlassung mit „Klebeeffekt“. Hier heißt es: „Die Verpflichtung zur Aufnahme einer Beschäftigung in der PSA ergibt sich für den Arbeitslosen gemäß der Regelung der Neuen Zumutbarkeit“. Zeitarbeit und Leiharbeit sollen verstärkt eingeführt werden, Hindernisse sollen abgebaut werden, z. B. das Zeitarbeitsverbot im Bauhauptgewerbe. In diesem Modul heißt es noch: Die Arbeit soll (grundsätzlich!) tariflich entlohnt werden und sozialversicherungspflichtig sein. 9. Neue Beschäftigung und Abbau von Schwarzarbeit durch „Ich-AG“ und FamilienAG“ mit vollwertiger Versicherung und durch die Einführung von Mini-Jobs mit Pauschalabgabe und Abzugsfähigkeit von privaten Dienstleistungen. Dieses Modul ist weitgehend umgesetzt. Im Bericht wird darauf hingewiesen, dass alle drei Job-Formen „vor allem von Privathaushalten beauftragt“ werden, die vorher „Schwarzarbeiter“ beschäftigt haben. Einschränkend wird vermerkt, dass kleine Unternehmen und Handwerker sollten Ich-AGs maximal in einem Verhältnis 1:1 zu regulären ArbeitnehmerInnen beschäftigen sollten. 10. Bei diesem Modul geht es um Personal-transparentes Controlling, effiziente IT-Unterstützung aller Prozesse, um Vorschläge zur Aufbauorganisation, Selbstverwaltung, Arbeitsmarktforschung, Change Management, um die Neugestaltung der Bundesanstalt für Arbeit, der Arbeitsämter und um die bundesweit verfügbare einheitliche Datenhaltung. Die Bundesanstalt für Arbeit soll eine Vision entwickeln um „den Wandel initiieren und durchführen“ zu können; dazu sollen Leitbilder entworfen, neue Personal- und Qualifizierungskonzepte, Steuerungsmodelle und Controlling entwickelt werden und illegale Beschäftigung bekämpft werden. 11. Umbau der Landesarbeitsämter zu KompetenzCenter für neue Arbeitsplätze und Beschäftigungsentwicklung. Hiermit soll in den neuen Bundesländern begonnen werden. Das Organisation der Kompetenz-Center sollte das einer „Entwicklungsagentur“ sein. Der Aufbau von „Job-maschinen“ als regionale und lokale Projektkoalitionen für Beschäftigungsentwicklung soll Unternehmen, die von Personalabbau bedroht sind, helfen. Als Instrumente werden u. a. Ansiedlungsunterstützung und Trendforschung genannt sowie die Entsendung von erwerbslosen Akademikern in die Entwicklungshilfe. 12. Durch das Konzept des JobFloaters sollen Maßnahmen zum Abbau der Erwerbslosigkeit finanziert werden. Hier ist die Rede von der „bedarfsorientierten Mannschaft mit Rucksack“. Durch günstige der Hausbank - Kredite soll die Finanzierung von Erwerbslosigkeit durch die Finanzierung von Arbeit ersetzen werden. Konkret heißt das, es sollen durch die Gewährung von Zuschüssen und Vergünstigungen Anreize für insbesondere mittelständische Unternehmen geschaffen werden, Erwerbslose einzustellen. Hier wird auch auf das Instrument der Betriebsübernahme durch die Arbeitnehmer verwiesen, um Entlassungen zu vermeiden. 13. Masterplan – Beitrag der Profis der Nation. Hier geht es um eine Projektkoalition, die dem Bündnis für Arbeit folgen sollte. Sie besteht aus allen Profis der Nation: Das sind zum Beispiel 11.000 Vollzeitpolitiker auf allen Ebenen, 90.000 MitarbeiterInnen der Bundesanstalt für Arbeit, 1,7 Millionen UnternehmerInnen und ManagerInnen, FunktionsträgerInnen aus Gewerkschaften und Betriebsräten, Wirtschafts- und Arbeitgeberverbänden, WissenschftlerInnen, LehrerInnen, Geistliche, Vereine, JournalistInnen, KünstlerInnen, Verantwortliche in sozialen Einrichtungen, der freien Wohlfahrtspflege, Aloseninitiativen und Selbsthilfegruppen. Sie sollen einen Perspektivenwechsel einläuten, indem sie das Bewusstsein entwickeln: Erwerbslosigkeit ist unser Problem, es muss auch von uns gelöst werden. Der Bericht enthält einen detaillierten, mit einem Zeitplan versehenen Arbeitsplan für alle aufgeführten Gruppen. Ich greife „Vereine“, als die für sie interessante Gruppe heraus. Hier heißt es u.a.: „Unterstützung von ehrenamtlichen Tätigkeiten durch die PSA“. Dem Vorschlag folgend sollte jeder Verein die Patenschaft für die Vermittlung mindestens eines Erwerbslosen übernehmen, Praktika für Jugendliche anbieten, IchAGs für die Übernahme von bezahlten Vereinsarbeiten engagieren. Als Bestandteil von „Wohlfahrtseinrichtungen“ geht an sie die Aufforderung: „Ressourcen für Selbsthilfe-Initiativen von Arbeitslosen organisieren“. Der sog. Dritte Sektor zwischen Markt und Staat soll gestärkt werden, Agenturen für haushaltsnahe Dienstleistung eingerichtet und Arbeitsloseninitiativen und Selbsthilfegruppen sollen sich den JobCenter als Kooperationspartner anbieten. (Nach meinen Informationen geschieht dies bereits.) Insgesamt zieht sich durch den Bericht die Annahme, dass es den Erwerbslosen an Eigenaktivität und Flexibilität bei der Arbeitssuche mangele. Durch Erhöhung des Drucks auf erwerbslose Personen und Reduzierung ihrer „Anspruchshaltung“ soll die Erwerbslosigkeit bekämpft werden. Es dominiert die Auffassung, wonach geringere Lohnkosten und weitere Deregulierung zu mehr bezahlten Arbeitsplätzen führen, also hohe Lohnkosten und zu hohe Regulierungsdichte Schuld an der hohen Erwerbslosigkeit seien. Gewerkschaftsfrauen verwiesen schon bald darauf, dass das Konzept die traditionelle Rollenteilung zwischen Männern und Frauen zementiert (DGB 2003, S. 5), weil die meisten Vorschläge von einem Frauen- und Familienbild ausgehen, das die Rolle der „Zuverdienerin“ und des „Haupternährers“ vorsieht. Durch die vielen Vorschläge, die das Hartz-Konzept zu Niedriglohnsektoren enthält, wird ein solches Familienmodell in der Zukunft jedoch noch viel weniger funktionieren, als früher schon. Die Tatsache, dass der „Haupternährer“ einfach zu wenig verdient, um eine Familie (hauptsächlich) ernähren zu können, traf und trifft besonders für Unterschichten-Familien zu. Sie wird verstärkt durch Niedriglohn und Leiharbeit (auch für Männer). Vieles ist noch unklar. Die Auswirkungen auf die Betroffenen sind noch nicht wirklich zu überblicken. Die Umsetzung brachte bereits erhebliche Schwierigkeiten, weitere sind zu erwarten. Hartz III und IV sollen ab 1.1.2005 in Kraft treten, Hartz IV ist am 1.7.2004 verabschiedet worden, Ausführungsbestimmungen fehlen noch weitgehend. Es geht also bei meinen weiteren Ausführungen um eine zeitbezogene Betrachtung. Die Befürchtung, dass weitere Leistungskürzung zur Verschärfung der sozialen Gegensätze zwischen den Geschlechtern und zwischen Arm und Reich führen, und dass sich die Lebensbedingungen der Herausgedrängten verschlechtern, ist berechtigt und trifft auch und vor allem arme und von Gewalt betroffene Frauen – egal ob sie aus „vollständigen“ Familien kommen, aus „unvollständigen“ oder „ungewöhnliche“ Familienformen, in besonderem Maße (vgl. Notz 2003). 3. Umsetzung des Hartz-Konzeptes in Gesetze Hartz I: Die Armen werden zahlreicher werden Das Hartz-Gesetz I (seit 1.1.2003 in Kraft) regelt – nach der Formulierung der Bundesregierung - die Erneuerung der Rahmenbedingungen für eine rasche und nachhaltige Vermittlung „in Arbeit und zeigt Brücken für Beschäftigung und die Schaffung neuer Beschäftigungsfelder auf. Es brachte tiefgreifende Verschlechterungen für Erwerbslose und die Voraussetzungen für die flächendeckende Einführung von Niedriglohn-Jobs in Leiharbeitsverhältnissen. Erwerbslose müssen die Leiharbeit annehmen, arbeiten sechs Wochen lang für ein Nettoentgelt in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengeldes und danach zu Billigtarifen, die 40 bis 50 Prozent niedriger sind als 6 bei „normaler Arbeit“. Heute sind ca. 0,7% der Erwerbsarbeitsverhältnisse Leiharbeitsverhältnisse; in vier Jahren sollen es viermal so viele sein. Ob der Zuwachs in diesem Ausmaß stattfinden wird, hängt auch damit zusammen, in welchem Ausmaß „Normalarbeit“ in Leiharbeit umgewandelt wird. Zudem wird sich die niedrige Entlohnung bei der Leiharbeit kostendrückend auf die Tariflöhne der Beschäftigten auswirken. Um die Leiharbeit besser als Vermittlungsinstrument nutzen zu können, werden flächendeckend, d.h. in allen Arbeitsamtsbezirken, PersonalServiceAgenturen (PSA) eingerichtet. Das postulierte Ziel der PSA ist es, durch die Zusammenarbeit mit Zeit- und Leiharbeitsunternehmen Potenziale der Zeit- und Leiharbeit als Einstiegschance für Erwerbslose in neue Beschäftigung zu nutzen und Möglichkeiten der besonders betriebsnahem Qualifizierung zu erschließen. Agentur für Arbeit und PSA vereinbaren, welche Erwerbslosen in der PSA beschäftigt werden. PSA stellen also selbst Erwerbslose ein und „verleihen“ sie zeitlich befristet mit dem Ziel der Übernahme durch den Entleihbetrieb. Erwerbslose müssen die Leiharbeit annehmen, arbeiten sechs Wochen lang für ein Nettoentgelt in Höhe der Hälfte des Arbeitslosengeldes und danach zu Billigtarifen, die 40 bis 50 Prozent niedriger sind als bei „normaler Arbeit“. In verleihfreien Zeiten soll die PSA die Beschäftigten weiterqualifizieren. Neu ist die Einführung von Bildungsgutscheinen für ArbeitnehmerInnen. Mit diesen Gutscheinen können sie selbst unter zugelassenen Bildungsmaßnahmen und Trägern wählen. Um die neue „Freiheit“ auch entsprechend nutzen zu können, wird eine eingehende Beratung vor Beginn der Weiterbildung vorausgesetzt. Bei Maßnahmen zur Arbeitsförderung steht künftig der Eingliederungserfolg mit 70 % im Vordergrund. Bildungsträger, die diesen nicht erreichen, haben mit Kürzungen bzw. Schließung zu rechnen. ‚Reine Frauenmaßnahmen’, wie Maßnahmen zur beruflichen Wiedereingliederung werden als nicht mehr notwendig erachtet, obwohl die Hausversorgung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen idealisiert wird, nach wie vor auf den Schultern von Frauen lastet und Berufsunterbrechungen zur Folge hat. Bei Bezug von Arbeitslosenhilfe wird das Einkommen und das Vermögen der LebenspartnerIn (egal ob verheiratet oder nicht) in Zukunft stärker als bisher angerechnet und der Freibetrag für Vermögen um rund 60% gesenkt. Schon vor der Neuregelung zum 1.1.2003 erhielten nur 22% aller erwerbslosen Frauen Arbeitslosenhilfe. Mit der Neuregelung sollen nach Angaben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit insgesamt ca. 160000 weitere Personen keine Leistung mehr erhalten, davon sind etwa zwei Drittel Frauen, was – im Falle einer Partnerschaft - ihre Abhängigkeit vom (Ehe)Mann verstärkt. Auch ihr Zugang zu Maßnahmen der »aktiven Arbeitsmarktpolitik« wird dadurch erschwert: Wer keine Leistung erhält, erhält in der Regel keine Maßnahme, kein Überbrückungsgeld und keinen Existenzgründungszuschuss zur ICH-AG. Wenn die aktuelle Praxis der Arbeitsämter fortgesetzt wird und Vermittlung entsprechend dem Einsparpotential für das Arbeitsamt erfolgt, werden geringverdienende Frauen kaum Integration und Vermittlung erfahren. Es zeigt sich bereits, dass „teure Erwerbslose“ am ehesten vermittelt werden. Dadurch soll Arbeitslosengeld gespart werden. Die ökonomische Abhängigkeit von Frauen in Gewaltverhältnissen wird dadurch verstärkt. Durch eine Quickvermittlung sollen „Arbeitslose, die besondere Verantwortung für abhängige betreuungsbedürftige Personen oder Familienangehörige tragen,“ bevorzugt werden. In der ursprünglichen Fassung der Hartz-Kommission hieß es: „Familienväter“. Wörtlich hieß es: „Jeden Montag erhalten der Leider des Arbeitsamtes und der Vorsitzende der Bundesanstalt für Arbeit eine Liste der arbeitslosen Familienväter.“ Eine klare Definition dieser verantwortungsvollen Gruppe, fehlt nach wie vor. Der Grundgedanke der geschlechtsspezifischen Arbeitsmarktsegregation bleibt. Die Tatsache, dass nicht alleinerziehende Frauen als Zuverdienerinnen in der Vermittlung zurückstehen sollen, bedeutet einen Rückfall in die bundesdeutsche Familienpolitik der 1950er Jahre, gegen die sich Frauen schon damals wehrten (vgl. Notz 2003 a). Hartz-Gesetz II: Die Rückkehr der Dienstmädchen Das zweite Gesetz (seit 1.4.2003 in Kraft) enthält die Voraussetzungen für die Gründung von JobCentern. Für Menschen, die zu den gehobeneren Einkommensschichten zählen, hält es eine Superidee bereit: die Minijobs. Das sind „geringfügige Beschäftigungsverhältnisse“, die schon jetzt zu mehr als 70 % durch Frauen ausgeführt werden und auch von den Regierungsparteien lange Zeit als frauendiskriminierend eingestuft wurden, weil sie Frauen auf die Rolle als Zuverdienerin verweisen. Deshalb wurde 1999 eine Reform verabschiedet, die das Ziel verfolgte, geringfügige Beschäftigung verstärkt in die Sozialversicherung einzubeziehen und die Ausweitung dieser Beschäftigungsform generell zu begrenzen. Nun taucht der Billigjob als „Innovation“ auf: Zusammen mit der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Kosten für Beschäftigte in privaten Haushalten soll diese Regelung zu einer Verringerung der Schwarzarbeit führen und zusätzlich Frauen “in Arbeit“ bringen. Minijobs sind bis 400 krankenversicherungsfrei. Ich-AG Auch die Ich-AG (ebenfalls Hartz II) mit dem offiziellen Ziel „Eigeninitiative und Gründungen zu motivieren“ sowie vor allem der Nachfrage nach kostengünstigen Dienstleistungen besser gerecht zu werden“, stellt keine wirkliche „Innovation“ dar. „Neue Selbstständigkeit“ durch „Förderung des Unternehmergeistes“ wurde besonders erwerbslosen Frauen europaweit seit längerer Zeit geraten. Untersuchungen zeigen, dass die wenigsten Existenzgründerinnen vom Ertrag ihrer Arbeit leben können. Sie sind abhängig vom „Haupternährer“ (vgl. Lischke 1997, S. 47 ff.). Die Förderung der selbstständigen Tätigkeit beschränkt sich nun auf diejenigen, die Entgeltersatzleistungen bezogen. Der steuerfreie Existenzgründungszuschuss soll einen Übergang von der Erwerbslosigkeit in die Selbständigkeit ermöglichen und ist auf drei Jahre begrenzt. Er beträgt im ersten Jahr 600 , im zweiten 360 und im dritten Jahr 240 monatlich. Er wird für jeweils ein Jahr bewilligt und dann weitergezahlt, solange das Arbeitseinkommen 25000 , bei Verheirateten 50000 , im Jahr nicht übersteigt. Diejenigen, die den Existenzgründungszuschuss beziehen, sind rentenversichert. Vieles, was an „normale“ Arbeitsverhältnisse erinnert, fehlt bei der Ich-AG: ein fester Arbeitsplatz, garantiertes Einkommen, soziale Kontakte mit KollegInnen und damit soziale Anerkennung und 8 die Möglichkeit zu solidarischem Handeln. Ein tragfähiges Gründungskonzept, wie beim Überbrückungsgeld für GründerInnen muss nicht vorgelegt werden. Kleine Handwerksbetriebe und auch der „Mittelstand“ fürchten die Vernichtung ihrer Existenzen durch die Konkurrenz der „neuen Selbstständigen“. Der Präsident des Handwerksverbandes forderte die Abschaffung des Programms (vgl. FR vom 2.7.2004, S. 3). Letztlich zielt die Philosophie der Ich-AG auf das individuelle Risikomanagement durch die Erwerbslosen. Über 150.000 Ich-AGs sind seit Januar 2003 in diese Art von Selbstständigkeit gestartet und die Neuanmeldungen nehmen jeden Monat zu. Nach Angaben der Bundesanstalt für Arbeit betragen die Abbruchquoten nach dem ersten Jahr zehn bis 15 % (ebd.). Bundeswirtschaftsminister Wolfgang Clement rechnet damit, dass etwa zwei Drittel der Unternehmen überleben und innerhalb der ersten drei Jahre ein bis zwei Arbeitsplätze pro Betrieb schaffen werden. ArbeitsmarktexpertInnen bezweifeln dies. Der Präsident der Handwerkskammer Dieter Philipp findet, man zünde ein „beschäftigungspolitisches Strohfeuer“ (ebd.). Mithelfende Familienangehörige Eine Erweiterung dieses Modells stellt die Familien-AG dar. Hier wird wiederum ein Modell aus der Schublade gezogen, das längst überholt zu sein schien: die „mithelfenden Familienangehörigen“. Diese “Innovation“ zielt – ungeachtet der geschlechtsneutralen Formulierung - auf die untergeordnete familiäre Mithilfe von Ehefrauen und ruft ein überholtes Leitbild in Erinnerung, das in Handwerk und Landwirtschaft schon lange zu hohen sozialen Risiken für die Betroffenen geführt hat. Eine leistungsbeziehende erwerbslose Ehefrau kann in der Familien-AG ihres vorher erwerblosen Gatten mithelfen. Sie ist dann beim Hauptversicherten mitversichert, d. h. sie verliert ihre eigenständige soziale Sicherung. Einwendungen gegen dieses Modell wird entgegengehalten, dass eine Existenzgründung ohnehin am besten klappt, wenn die ganze Familie mithilft. Außerdem könne schließlich auch die Frau Existenzgründerin und der Mann mithelfender Familienangehöriger sein. Selbst durch einen Rollentausch würde daraus kein wünschenswertes Modell. Zu befürchten sind Zustände, wie wir sie aus dem 19. Jahrhundert kennen: heimarbeitende Frauen und Kinderarbeit in viel zu engen Wohn- und Schlafstuben. Als Vorteil der Familien-AG wird auf die Erleichterung durch den doppelten Steuerfreibetrag für Ehepartner und den familienstandsbedingt höheren Leistungssatz der Arbeitsverwaltung verwiesen, obwohl beide lange geltendes Recht sind und das „Ehegattensplitting“ seit Jahrzehnten kritisiert wird, weil es einseitig ein bestimmtes Familienmodell fördert, nämlich die „Hausfrauenehe“. Keine Rückkehr in den Beruf? Hartz III Kernpunkt von Hartz III ist die weitere Umwandlung der Bundesanstalt für Arbeit. Ab 1.1.2004 wurden JobCenter flächendeckend eingerichtet und die Bundesanstalt für Arbeit wurde in „Bundesagentur für Arbeit“ umbenannt. Die Idee der JobCenter ist es, Dienstleistungen aus einer Hand anzubieten. Die innere Struktur wird verändert. Es soll zukünftig durch Fallmanagement, Profiling usw. eine Auswahl der Arbeitssuchenden vorgenommen werden, auf der aufbauend entschieden wird, welche passgenauen Hilfen eingesetzt werden sollen. Horrende Honorare sollen an Beraterfirmen gezahlt worden sein. Erwerbslose können sich nun bereits drei Monate vor Einritt der Erwerbslosigkeit beim zuständigen Arbeitsamt erwerbslos melden und Arbeitslosengeld beantragen. Seit 1.7.2003 besteht die Verpflichtung sich unverzüglich nach Kenntnis vom Zeitpunkt der Beendigung beim Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Aus feministischer Sicht ist die weitere Verschlechterung der Ansprüche von Berufsrückkehrerinnen sowie die Stellung der NichtleistungsempfängerInnen relevant, sie sollen keine Hilfe bekommen. Hartz IV: Ohne Schutz auf der Strasse stehen Durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld (ALG II) werden ab 1.1.2005 durch das Hartz-Gesetz IV weitere Sozialleistungen gespart. Die Gewährung von Arbeitslosenhilfe erfolgt bereits im Jahr 2004 nur noch in Bewilligungsabschnitten von Maximal 6 Monaten, Bewilligungen über den 31.12.2004 hinaus gibt es nicht mehr, da ab 1.1.2005 die Umstellung erfolgen wird. Arbeitslosengeld gibt es dann nur noch für höchstens 12 Monate. Über 55-jährige erhalten sechs Monate mehr. Sie bekamen jedoch vorher 32 Monate. Nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes droht der sofortige Absturz auf das Niveau der Sozialhilfe, verpackt als Arbeitslosengeld II. Denn: ALG II bedeutet nicht Lohnersatz- sondern Fürsorgeleistung und wird auf dem Niveau von Sozialhilfe liegen (345 im Westen/331 im Osten jeweils plus Wohngeld). Das heißt, noch mehr Menschen werden arm. Zudem droht eine massive Zunahme von Obdachlosigkeit, weil Mietschuldenübernahmen für die Bezieher von ALG II künftig nur noch auf Darlehensbasis und gekoppelt an die „konkrete Aussicht auf eine Beschäftigung“ gewährt werden. Geschlagene Frauen können den Täter nach dem neuen Gewaltschutzgesetz aus der Wohnung verweisen, was passiert aber, wenn sie die Miete nicht bezahlen können? Menschen, die in einer „Bedarfsgemeinschaft“ (Familie, Ehe, WG etc.) leben, haben keinen unabhängigen Anspruch auf Leistungen – egal ob verheiratet oder nicht. Betroffen sind vor allem Frauen, die in Abhängigkeit von ihrem Partner geraten und egal, ob der Partner sie misshandelt, oder nicht. Auch hier wird der „Familienernährer“ rekonstruiert, der nun für die mit ihm lebenden Personen einschließlich der Kinder verantwortlich ist. Erst wenn das Einkommen nicht ausreicht, wird staatlich „mitfinanziert“. Zusätzlich wird vorhandenes Vermögen und die Altersvorsorge verstärkt angerechnet. Gibt es in der „Bedarfsgemeinschaft“ kein Einkommen aus Erwerbsarbeit, gilt das Existenzminimum für alle Beteiligten. Die erwerbslose Person muss nachweisen, dass sie nicht in einer Bedarfsgemeinschaft lebt. Vorgesehen ist, dass ALG II-BezieherInnen eine jeweils sechs Monate geltende Eingliederungsvereinbarung mit der Bundesagentur abschließen müssen. Erklären sie sich damit nicht einverstanden, drohen Kürzungen bis zum Entzug der Leistungen. Ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft kann diese Vereinbarung für die anderen Mitglieder abschließen kann, d.h. für sie „zumutbare“ Tätigkeiten festlegen. Die Agentur für Arbeit erhält das Recht, sich das kooperationswilligste Mitglied der Gemeinschaft als Vertragspartner zu wählen (Allex 2004, 7). Die Einschnitte, die mit dem ALG II zusammenhängen, werden besonders in Regionen mit hoher Erwerbslosigkeit deutlich werden. Für Frauen, die erheblich häufiger in befristeten und wechselnden Arbeitsverhältnissen arbeiten, ist das Risiko, erwerbslos zu werden, ungleich größer, zumal auch der Kündigungsschutz in Betrieben mit zehn (bisher fünf) oder weniger Beschäftigten für ab 1.1.2004 Eingestellte nicht mehr gilt. Viele Frauenarbeitsplätze sind in Klein- und Kleinstbetrieben. Bundeskanzler Schröder verteidigte diese „Lockerung“ mit der Bemerkung, dass es besser sei, „mit weniger Schutz in den Arbeitsmarkt rein zu kommen, als mit viel Schutz draußen zu bleiben.“ (FAZ vom20.12.2003, 2) Statt dessen wird es leichter, ganz schnell wieder ganz ohne jeden Schutz auf der Strasse zu stehen. Offen darüber nachgedacht wird, mit ALG-II-BezieherInnen die Lücken in der sozialen und gesundheitlichen Versorgung zu schließen, die durch eine Aufwertung von ehrenamtlicher Arbeit und bürgerschaftlichem Engagement bisher nicht geschlossen werden konnten (vgl. Kirschner 2004, 9). Inwieweit die ehrenamtliche Tätigkeit beim Leistungsbezug anerkannt wird, ist noch offen. In der Konsequenz hieße das, auch ehrenamtliche Tätigkeit dürfe nicht verweigert werden. Nach Inkrafttreten von Hartz IV wird, wer einen zumutbaren Job ablehnt, sich nicht ausreichend um eine neue Stelle bemüht oder Meldetermine versäumt, mit der Kürzung der Leistungen um 30 % für zunächst drei Monate bestraft; weitere Kürzungen sind möglich. In Zukunft sollen auch Sperrzeiten wegen Eigenkündigung oder Aufhebungsvertrag, die gleich zu Beginn der Erwerbslosigkeit verhängt werden in diese Regelung einbezogen werden. Wer selbst gekündigt hat, den kann das Arbeitsamt künftig schon nach Ablehnung eines „zumutbaren“ Jobs aus der Arbeitslosenversicherung herauswerfen. Bei Sperrzeiten von insgesamt mehr als 21 Wochen erlischt der Leistungsanspruch ganz. Nach dem 1.1.2005 werden für Erwerbslose alle legalen Arbeiten, auch solche, die unter Tariflohn, unterhalb des ortsüblichen Lohns und unterhalb des erworbenen Qualifikationsniveaus liegen – dazu gehört auch nichtsozialversicherte geringfügige Beschäftigung – zumutbar sein. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit begründet die restriktiven Maßnahmen damit: „Derjenige, der arbeitet soll künftig mehr Geld zur Verfügung haben als derjenige, der trotz Erwerbsfähigkeit nicht arbeitet“ (bmwa 2003). Anhand des Verhältnisses zwischen der Zahl der Erwerbslosen und der Zahl der offenen Stellen wird deutlich, dass ein individueller Einsatz der Betroffenen nicht reicht. Mit der neuen Zumutbarkeit von Arbeitsverhältnissen und den verstärkten Sanktionen wird der Eindruck erweckt, die Erwerbslosigkeit werde durch Millionen von Drückebergern verursacht, und vom Hauptproblem abgelenkt, dem akuten Mangel an existenzischernder sinnvoller Arbeit. Die neuen Zumutbarkeitsregelungen kommen Zwangsdiensten gleich. Diese sind nach Artikel 12 des Grundgesetzes verboten. Danach haben nicht nur alle BürgerInnen der Bundesrepublik das Recht, Beruf, Arbeitsplatz und Ausbildungsstätte frei zu wählen, sondern danach dürfen Arbeitsstrafen nur gegenüber solchen Menschen verhängt werden, die gerichtlich angeordnete Freiheitsstrafen verbüßen müssen. Arbeitsdienste sollte es in der Bundsrepublik nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr geben. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wussten warum. Obwohl weniger Kräfte auf dem 1. Arbeitsmarkt gebraucht werden, soll nun „Arbeit“ vom Staat als soziale Kontrolle eingesetzt werden. Aus der Exklusion wird eine Zwangsinklusion: Je mehr Armut es gibt, 11 um so mehr Zwang zur Arbeit wird durchgesetzt, obwohl die (tariflich) bezahlte Erwerbsarbeit immer weniger wird. Das trifft Ausgegrenzte Bevölkerungsgruppen am meisten. Im Kölner Modell „Arbeit statt Sozialhilfe“ werden Bedürftige, ehe sie überhaupt Leistungen erhalten, gleich in Arbeitsgelegenheiten vermittelt. Besonders Jugendlichen wird als sog. Sprungbrett Arbeit zu minimalen Entgelten plus Wohngeld vermittelt. Nehmen sie dies nicht, gehen sie zurück in die Familie oder landen in der Schwarzarbeit. Durch die Hartzgesetze wird diese Art von „Anreizpolitik“ ausgeweitet auf einen größeren Kreis von Erwerbslosen. Insgesamt werden die Strukturprinzipien der Sozialhilfe ausgehebelt und der kommunalen Daseinsvorsorge sowie der sozialen Infrastruktur die Grundlage entzogen (vgl. auch Allex 2004 b, S. 3). 4. Was heißt das nun für Frauen und besonders für Frauen, die von Gewalt betroffen sind? Auf etliche geschlechtsspezifische Auswirkungen ist bereits eingegangen worden, sie sollen hier nur ergänzt werden. Schon während der Entwicklung des Hartz-Berichts wurde das Fehlen einer gleichstellungspolitischen Zielsetzung in verschiedenen frauenpolitischen Stellungnahmen bemängelt. In der Schlussredaktion wurde dem Bericht ein Deckblatt beigefügt, das die Überschrift trägt: „Die Chancengleichheit von Frauen und Männern auf dem Arbeitsmarkt beachten und fördern.“ In vier kurzen Absätzen wird darauf hingewiesen, dass alle weiteren Schritte zur Konkretisierung des Konzepts vor dem Hintergrund der Verbesserung der Chancengleichheit von Männern und Frauen überprüft werden müssen. Wie kann aber ein Konzept, das für (fast) alle Betroffenen nur Nachteile bringt, nachträglich „gegendert“ werden? Das hieße, den verschimmelten Kuchen umzuverteilen. Die Hartz-Gesetze und der damit verbundene Sozialstaatsabbau wird vor allem auf Kosten einer schlechteren Lebenslage der Bevölkerung, denen es ohnehin schon finanziell nicht gut geht, geschehen. Damit sind weitere Ausgrenzungen die Folge. Mit den Hartz-Gesetzen wird es ermöglicht, „Normalarbeit“ in Leiharbeit, Mini-Jobs oder Schein-Selbständigkeit umzuwandeln. Schon jetzt sind weit überwiegend Frauen in solchen nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnissen tätig. Durch die konsequente Umsetzung wird ein weiteres Abdrängen von Frauen in immer prekärere Beschäftigungsverhältnisse erfolgen. Die Gesetze bevorzugen massiv die geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse, dass der Verdacht nahe liegt, dass die zunehmende „Erwerbsneigung der Frauen“ gezügelt werden soll. Das bedeutet, Frauen das Recht auf eigenständige Existenzsicherung und eigene soziale Absicherung abzusprechen. Es bedeutet auch, dass Frauen dem „Markt“ und dem „Beziehungspartner“ noch ungeschützter als bisher gegenüberstehen und dass Unternehmen verschiedene Beschäftigtengruppen – vor allem Männer und Frauen und Einheimische und MigrantInnen - noch besser gegeneinander ausspielen können. Auch die neuen Zumutbarkeitsregelungen spekulieren offenbar mit dem Zuverdienerinnen-Modell. Nach den Aussagen von Arbeitsminister Wolfgang Clement, ist die Sache klar: “Einmal drastisch gesprochen: die Ehefrauen gut verdienender Angestellter oder Beamter akzeptieren einen Minijob oder müssen aus der Arbeitsvermittlung ausscheiden“ (FAZ vom 31.10.2003). Minijobs werden jedoch nicht in erster Linie Gattinnen erhalten, sondern Frauen mit und ohne Kinder, die ihre Existenz aus eigener Arbeit sichern wollen und auch müssen. Durch eine Arbeitspolitik, die Frauen in die Rolle der Zuverdienerin drängt und ihnen das Recht auf eigenständige Existenzsicherung abspricht, sind viele Frauen in doppelter Weise durch die Deregulierung des Arbeitsmarktes betroffen (vgl. auch Notz 2004 a/b). Wenn – einmal drastisch gesprochen – die Ehefrau des gut verdienenden Beamten sich trennen will – vielleicht weil sie misshandelt wird – sieht sie, wenn sie sich in den Beruf wieder eingliedern will, alt aus. Nur „Hilfsbedürftige“, das heißt Leistungen empfangende Erwerbslose erhalten alle vorgesehenen Unterstützungen bei der Suche nach Arbeit. Wiedereinsteigerinnen müssen sich hinten anstellen. Der Deutsche Frauenrat (2003) befürchtet, sie werden als Erwerbslose zweiter Klasse behandelt werden. Ohnehin wurden die Eingliederungstitel der Arbeitsämter für aktive Arbeitsförderungsinstrumente um 20 % gekürzt. Auch der Abbau bei den Bildungsträgern, die zu 60 % Frauen beschäftigt haben, wird vor allem Frauen treffen. Die Prognose geht dahin, dass etwa 1/5 der 100.000 festangestellten Beschäftigten in der Bundesrepublik entlassen werden. Die ursprüngliche Intention, durch legale „Minijobs“ Schwarzarbeit einzudämmen, wird unterwandert, indem zukünftig Nachbarschaftshilfe und die Beschäftigung privater Putzfrauen von der Bekämpfung der Schwarzarbeit ausgenommen werden sollen (FR vom 2.7.2004, S. 5). Die Perle aus dem Osten ist bei der Hausherrin ebenso beliebt, wie beim Hausherrn. Die meisten der rund 3,3 Millionen Haushaltshilfen in Deutschland kommen aus Osteuropa, Südamerika oder aus anderen armen Regionen der Welt. Viele sind gut ausgebildet und haben meist auch selbst Familien. Sie übernehmen diese Arbeiten, weil sie keine besser ausgestatteten Tätigkeiten bekommen. Ganze 45000 waren im November 2003 angemeldet (FES 2003, 29), der Rest arbeitet nach wie vor schwarz. Die Frauenministerin Renate Schmidt hat sich bereits positiv zu diesem Modell geäußert. Sie sieht darin eine Chance für berufstätige Frauen und besonders für Einelternfamilien (SPD 2002), das sind zu 85 % Frauen mit Kind/ern. Welche Verkäuferin oder alleinerziehende Mutter verdient aber so viel, dass sie sich das leisten kann? Davon, dass die Billigjobberin von ihrem Einkommen nicht leben kann und dass sie auch keine Rentenanwartschaften erwirbt, und dass viele Betroffene mehrere solcher Jobs ausüben (müssen) ist in der aktuellen Diskussion ohnehin kaum die Rede. Mag ein Minijob im Einzelfall eine geringfügige Verbesserung der bisher völlig unabgesicherten Beschäftigung darstellen, verschlechtert er strukturell die Lage der Minijobberinnen, die sich auf dem deregulierten Arbeitsmarkt verdingen müssen, aber auch die der ausgebildeten Fachkräfte, die der billigen Konkurrenz ausgesetzt sind. Haushaltsnahe Dienstleistungen werden nicht nur im Privathaushalt sondern u. a. auch durch Altenpflegerinnen, Erzieherinnen oder Krankenpflegerinnen erbracht. Sozialdienste werden angesichts der konkurrenzlos billigen Minijobberinnen künftig kaum überleben können. Im Ergebnis droht der Verlust erkämpfter Lohnstandards, existenzsichernder Beschäftigungsverhältnisse sowie eine deutliche Schwächung der ArbeitnehmerInnen und ihrer Interessenvertretungen. Der Verdacht, dass durch die Ausweitung von Billigjobs die von der EU geforderte Zunahme der Frauenerwerbstätigkeit vorangetrieben werden soll, liegt nahe. Frauen haben aufgrund der bekannten Diskriminierungen immer noch geringere Chancen als Männer, ein qualifikationsgerechte Erwerbsarbeit, bzw. überhaupt eine Beschäftigung zu finden. Auf den ersten Blick bietet die „neue Selbstständigkeit“ für Frauen deshalb eine Chance. Die Bedingungen der Ich- und Familien-AG erlauben allerdings kaum eine die eigene Existenz sichernde Erwerbsarbeit, auch sie sind auf Zuverdienst ausgerichtet. Wer keinen (gut) verdienenden Ehemann hat, muss sich von dem geringen Ertrag auch noch selbst sozial versichern. Und dass auch ein gut verdienender Ehemann keine Lebensversicherung darstellt, ist aus der Frauenhausarbeit gut bekannt. Ganz abgesehen davon, dass Erwrbsarbeit nicht nur einen Ertrag, sondern auch einen Sinn hat. Unternehmen, die eine Ich-AG engagieren, haben freilich einen echten Gewinn: Sie haben nicht nur eine billige Arbeitskraft sondern brauchen bei Urlaub und Krankheit nichts zu bezahlen und weder Kündigungsschutz noch Arbeitsschutzvorschriften und Mitbestimmungsmöglichkeiten einzuhalten. Frauen als „mithelfende Familienangehörige“, wie es die Familien-AG vorsieht, gesetzlich zu etablieren, bedeutet, ihr Recht auf eine eigenständige, sozial abgesicherte Existenzsicherung zu negieren. Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung befürchtet durch Ich-AG und Familien-AG eine „Förderung von Kümmerexistenzen, Schulden und Pleiten“. Das ist keine Chance für Frauen. Bei der Vermittlung sollen zudem die familienspezifischen Lebensverhältnisse von Menschen mit Kindern, sowie Menschen, die Angehörige pflegen, berücksichtigt werden: „Hilfebedürftigen, die ein eigenes Kind oder ein Kind des Partners bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres betreuen, ist eine Arbeit nicht zumutbar. Kindern Arbeitssuchender ist bevorzugt ein Platz in einer Tageseinrichtung zur Verfügung zu stellen,“ so heißt es in der Gesetzesbegründung zum Kabinettentwurf (S. 215). Die Übernahme gesellschaftlich notwendiger Aufgaben wie Kindererziehung und Pflege wird benutzt, um insbesondere Frauen zeitweilig aus der Erwerbsarbeit auszugrenzen und die Arbeitsmarktstatistik zu bereinigen. Der Bundesrechnungshof bezeichnete jüngst erwerbslos gemeldete Frauen, die noch keinen Betreuungsplatz für ihr Kind gefunden haben, als Scheinarbeitslose, weil sie angeblich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen könnten (Degen/Englert 2003, 7). Der DGB hat errechnet, dass Hartz IV für ca. 980 000 ArbeitslosenhilfebezieherInnen, das sind fast die Hälfte der bisherigen EmpfängerInnen, niedrigere Leistungen bedeutet. Es wird erwartet, dass rund 500 000 Personen, die bisher von Arbeitslosenhilfe lebten, aus dem Bezug des neuen ALG II herausfallen, weil Einkommen und Vermögen von Ehegatten voll angerechnet werden (FR vom 2.7.2004, S. 2). Betroffen werden vor allem Frauen sein, die in Abhängigkeit von Partnern oder MitbewohnerInnen geraten. Die Frage danach, ob und in welcher Form der „Ernährer“ seinen Pflichten tatsächlich nachkommt, unterbleibt. Offen darüber nachgedacht wird, mit ALG-II- 14 BezieherInnen die Lücken in der sozialen und gesundheitlichen Versorgung zu schließen, die durch eine Aufwertung von ehrenamtlicher Arbeit und bürgerschaftlichem Engagement bisher nicht geschlossen werden konnten (vgl. Kirschner 2004, 9). Ab 1.1.2005 sollen alle erwerbsfähigen Hilfebedürften das Arbeitslosengeld II erhalten. Auch mit Frauen mit Gewalterfahrungen werden Eingliederungsvereinbarungen abgeschlossen. Ein „frauenpolitischer Prüfstein“ für Hartz IV wird mit der Frage verbunden sein, welcher Personengruppen aus erwerbsfähig eingestuft werden und Ansprüche auf ALG II überhaupt erst geltenden machen können. Frauen mit Gewalterfahrungen sind oft nicht (voll) erwerbsfähig. Im Entwurf wurde „erwerbsfähig“ folgendermaßen definiert: „Erwerbsfähig ist, wer gegenwärtig oder voraussichtlich innerhalb von sechs Monaten unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig sein kann. Aufgrund der defizitären Infrastruktur zur Kinderbetreuung und Pflege hat die „Verfügbarkeitsklausel“ bereits früher dazu geführt, dass Frauen als nicht verfügbar und damit nicht anspruchsberechtigt angesehen werden. Frauen, die Kinder oder Pflegebedürftige versorgen, Frauen nach längerer Familienphase, aber auch Ältere, schwer vermittelbare und psychisch verletzte arbeitssuchende Frauen kämen dann ganz schnell in die Sozialhilfe und hätten keinen Anspruch auf unterstützende Hilfe. Für das Arbeitslosengeld II ist zu befürchten, dass die Bedürfnisse von Schwangeren, Alleinerziehenden, Migrantinnen und von Gewalt betroffenen Frauen ignoriert und missachtet werden. Das Bündnis „Frauen in Not“, dem auch die LAG autonomer Frauenhäuser angehört, setzt sich mit Recht dagegen zur Wehr und verweist darauf, dass Konzepte für die konkrete Ausgestaltung einer zukünftigen zielgruppenorientierten Einzelfallbetreuung nur unzureichend vorhanden sind und erzwungene Vereinbarungen wahrscheinlich ohnehin nicht der Vertragsfreiheit entsprechen (Bündnis Frauen in Not 2004). Es macht auch darauf aufmerksam, dass die „FallmanagerInnen“, allzu oft keine genderspezifische und schon gar keine zielgruppenorientierte Schulung zur Vorbereitung auf ihre Beratungs- und Vermittlungspraxis erhalten haben. Das mag auch ein Grund dafür sein, dass die Aussagen der von Gewalt betroffenen Frauen oft nicht mit dem erforderlichen Ernst behandelt werden. Erschwerend käme hinzu, dass die Vermittlerinnen oft die Sprache der Frauen nicht verstehen und sprechen können. Besonders die Frauen in Notsituationen seien darauf angewiesen, dass sie nach dem 1.1.2005 nicht mittellos seien, dass sie Miete, Strom und Essen nicht bezahlen können, weil die Zuständigkeiten zwischen Bundesagentur für Arbeit und Kommunen unzureichend geklärt seien. Die Forderung nach einer „Schonfrist“ und Orientierungsphase vor der Arbeitsmarktintegration ist ebenso zu unterstützen, wie das Verlangen nach einer verbindlichen Regelung der Zuständigkeiten bezüglich der Leistungsgewährung für Frauenhausbewohnerinnen. Migrantinnen sollen außerdem – soweit das erforderlich ist – die Möglichkeit bekommen, Sprachkurse und Qualifizierungsmaßnahmen zu absolvieren und in ihren erlernten Beruf vermittelt werden. Berufsrückkehrerinnen brauchen einen Rechtsanspruch auf Eingliederungsmaßnahmen, Eingliederungsvereinbarungen können nur freiwillig sein und individuell abgeschlossen werden. Da stehen uns weitere Kämpfe bevor. 5. Gegen den Strom schwimmen Wichtige Fragen, die dringend einer Antwort bedürfen, sind: Wovon sollen künftig die Menschen und die „Bedarfsgemeinschaften“ mit den nicht existenzsichernden Niedrigeinkommen leben? (vgl. auch Notz 2003 b) Wovon sollen die Herausgefallenen und Hinausgeworfenen leben? Wollen wir wirklich neue Unterschichtungen zwischen gut verdienenden Menschen und schlecht bezahlten Mini-Jobberinnen (meist Migrantinnen)? Wo bleibt die Forderung nach sinnvoller und menschenwürdiger Arbeit und einem existenzsichernden Einkommen für alle, die das wollen – also auch für Frauen? Wo bleibt die Frage nach den gesellschaftlichen Ursachen von Erwerbslosigkeit, Armut und sozialer Ungleichheit? Und welche gesellschaftliche Gruppe entwickelt Handlungsstrategien, um mehr Gerechtigkeit zu erreichen und damit Demokratie und Menschenrechte zu verteidigen? Schließlich geht es darum, die vorhandene sinnvolle und gesellschaftlich nützliche Erwerbsarbeit ebenso wie die unbezahlt geleisteten Arbeiten, die zur Reproduktion einer Gesellschaft unbedingt notwendig sind, auf alle Menschen zu verteilen. Es geht um die Teilhabe von Frauen und Männern am ganzen Leben. Es geht um die Rücknahme der Hartz-Gesetze in ihrer jetzigen Form und vor allem um die Rücknahme des Zwangs zur Arbeitsaufnahme. Es wird höchste Zeit, dass der Sozialstaat grundlegend neu gebaut wird, indem ein gesellschaftliches Gesamtkonzept entwickelt wird, durch das Armut und Ausgrenzung verhindert werden. (Nicht nur) aus feministischer Sicht wird eine Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik notwendig, die nicht von unten nach oben, sondern von oben nach unten umverteilt und die alle Menschen als eigenständige Individuen behandelt und ihnen eigenständige Existenzsicherung gewährt, egal welche Zusammenlebensform sie gewählt haben. Dazu gehört auch eine Grundsicherung bei Erwerbsunfähigkeit, Behinderung, Krankheit und im Alter und die Bereitstellung öffentlicher Infrastruktur für Kinder, Jugendliche, Hilfsbedürftige und alte Menschen nach ihren Bedürfnissen. Ohne eine solche Sicherheit bleiben auch viele kreativen Potentiale – auch die immer wieder gerade im bezug auf Frauenprojekte zitierten Selbsthilfepotentiale - ungenutzt. Dazu gehört freilich auch die Beibehaltung frauenspezifischer Strukturen und Maßnahmen, wie z. B. der Frauenhäuser, die ohne die unbezahlte Arbeit der Frauenbewegung gar nicht entstanden wären. Schließlich kann das Problem der sozialen Unsicherheit und Ungleichheit nicht mehr auf der nationalen Ebene – auch nicht auf der europäischen – alleine gelöst werden. Ohne eine Umverteilung des Reichtums, ohne Transfers in die Armutsregionen der Welt und ohne weltweite Ethikcodes, Menschenrechte und grenzenüberschreitende Solidarität kann die Schere der Ungleichheit nicht geschlossen werden. Feministinnen wissen schon lange, dass das schlecht geht, wenn sie im Mainstream schwimmen. Sie wollten nie die Hälfte vom verschimmelten Kuchen, sie wollten die Bäckerei umkrempeln. Wir – und damit meine ich alle, die mit der zunehmenden sozialen und geschlechterspezifischen Ungleichheit nicht einverstanden sind - werden weiter mitunter auch gegen den Strom schwimmen müssen. Das ist schwer, aber es ist möglich. 6. Perspektiven Widerstand gegen den Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik schien sich zunächst äußerst schwer zu formieren. Freilich haben auch Frauen unterschiedliche Vorstellungen, Interessen und Privilegien und das Kollektivsubjekt „wir Frauen“ ist eine Schimäre. Dennoch haben die vorhergegangenen Ausführungen gezeigt, dass gerade Frauen aus den unteren Schichten und Frauen aus den Armutsregionen der Welt wieder einmal diejenigen sind, die aufgrund ihrer marginalisierten Teilhabe an der bezahlten Arbeit besondere Einschränkungen erfahren. Bereits im Mai 2003 hat sich in NRW ein breites „Frauenbündnis für Soziale Gerechtigkeit NRW“ gebildet, das in einer Resolution gegen die Kürzungen im sozialen und gesundheitlichen Bereich protestiert hat. Die Demonstrationen am 1.11.2003 mit 100 000 TeilnehmerInnen in Berlin, die alle kamen, obwohl die Gewerkschaftsspitzen, sich nicht trauten, sie zu diesem Protest aufzurufen; die Demonstrationen anlässlich des Europäischen Sozialforums am 15.11.2003 in Paris und am 13.12.2003 in mehreren großen Städten in der BRD gaben Anlass zu Hoffnungen, dass die Stimmung kippt. In Nordrhein-Westfalen hat sich ein (gemischtes) Bündnis Soziale Bewegungen gegründet, dem auch etliche Einzelgewerkschaften, die globalisierungskritische Bewegung attac, Sozialverbände, evangelische und katholische Kreise und Frauen- und Jugendorganisationen, wie das Frauenbündnis für Soziale Gerechtigkeit, die Landesarbeitsgemeinschaft kommunaler Frauenbüros, die Gleichstellungsstellen NRW und der Arbeitskreis „Frauen in Not“ angehörten. Der Protesttag am 3.4.2004 zu dem DGB, attac, Bündnis Soziale Bewegungen und viele andere zum Aktionstag gegen den Sozialabbau und zur Demonstration für eine andere Richtung von Reformpolitik aufgerufen haben, kann als Erfolg bezeichnet werden. Die Demonstrationen, die unter den Motti standen: „Aufsteh’n, damit es endlich besser wird“ (DGB), „Es geht auch anders!“ (ver.di) und “Genug für alle“ (attac), in Berlin, Köln und Stuttgart mit mehr als einer halben Million TeilnehmerInnen lassen Hoffnungen zu. Nun stellt sich die Frage, wie der Wiederstand weiter geht. Viele Menschen wünschen sich eine sozialere und gerechtere Politik, doch sie haben Zweifel daran, wie es anders und besser werden soll und welche Akteure diese Politik umsetzen wollen. Freilich wird eine Zurücknahme des sozialen Kahlschlags mit Demonstrationen und Resolutionen allein nicht zu erreichen sein. Für die Gewerkschaften bereitet die zunehmende Entsorgung des Sozialstaates auch in anderer Linie eine Herausforderung, auf die sie nur unzureichend vorbereitet sind. Klassen- oder Schichtunterschiede haben sich in den letzten Jahrzehnten zunehmend verschärft, aber sie laufen nicht mehr entlang der traditionellen Linien. Für die Zukunft wird es dringend notwendig, sich mit dem speziellen ArbeitnehmerInnenstatus und mit neuen Formen von Solidarität zu befassen. Ich-AGs, FamilienAGs und andere „neue Selbständige“, insbesondere die im sich weltweit ausbreitenden informellen Sektor, der Hinterhof- und Straßenökonomie arbeiten, müssen vielleicht noch mehr als lohnabhängige ArbeiterInnen um ihre Existenz kämpfen und besitzen in den wenigsten Fällen größere Produktionsmittel. Viele von ihnen sind freiwillig-unfreiwillig in das Lager der selbständigen ArbeiterInnen übergewechselt. Besonders Frauenbetriebe arbeiten meist mit geringem Kapitaleinsatz, Jahresumsatz und Personaleinsatz (Notz 1997, S. 4) Durch diese „neuen“ Arbeitsformen werden nicht zuletzt tarifvertragliche Regelungen umgangen und Festangestellte werden gegen „Freiberufliche“ ausgespielt. Für gewerkschaftliche Arbeitspolitik ergibt sich in der Zukunft die Notwendigkeit, sich dem ungeheuer weiten Feld der Arbeit als Ganzem zuzuwenden. Dazu gehört selbstverständlich auch die Arbeit der aus den Betrieben Herausgefallenen und die Arbeit der (vorübergehend) nicht erwerbstätigen (Haus)Frauen und Männer. Dringend notwendig werden weitere Bündnisse zwischen GewerkschafterInnen und AktivistInnen der außerparlamentarischen sozialen Bewegungen, der Erwerbslosenbewegungen und der globalisierungskritischen Bewegungen. Noch fehlt eine Vision davon, wie die andere Welt, von deren Möglichkeit zunehmend mehr Menschen überzeugt sind, aussehen soll. Literaturverzeichnis: Allex, Anne 2004 a: Hartz III und IV. Soziale Rechte außer Kraft. In: Soz Nr. 2 Allex, Anne 2004 b: Theorie und Praxis des aktivierenden Sozialstaates. In: Forum Wissenschaft Nr. 1/2004, Inlay 1[04], S. 3 Berghahn, Sabine 2003: Frauen im Recht der Erwerbstätigkeit. In: MGSSF-NRW: Reader Frauen und Recht. Düsseldorf Bündnis „Frauen in Not“: Frauen in Not brauchen Perspektiven – auch nach Hartz! Resolution April 2004 Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (bmwa) 2003: Brief des Parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Andres MdB an die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen vom 26.6.2003 Die Tageszeitung (taz) vom 25. 5. 2004 Deutscher Frauenrat: Resolution der Mitgliederversammlung 2003. Gesetze zu modernen Dienstleistungen am Arbeitsmarkt stützen eigenständige Existenzsicherung von Frauen nicht. DGB, 2003: Frau geht vor, Info-Brief Nr. 6 Die Bundesregierung (Hrsg.), 2003: agenda 2010. Deutschland bewegt sich, Berlin Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 31.10.2003 Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 20.12.2003 Frankfurter Rundschau (FR) vom 2.7.2004 Friedrich-Ebert-Stiftung (FES), 2003: Info 4 Hartz, Peter u.a., 2002: Moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, Bericht der Kommission, Berlin Kirschner, Karin, 2004: Impulsreferat: Neue Arbeitsmarktpolitik als Chance für Frauen? Fachtagung zum Internationalen Frauentag: „Chancen am Arbeitsmarkt für Frauen“, Offenburg, 8. März, Manuskript 18 Lischke, Gerda, 1997: Frauen und Selbständigkeit: Anteil, Branchen, Gründungsvoraussetzungen und –motive, in: Buschmann, Birgit/Menzel, Kathrin u.a.: Not macht gründerisch? Frauen und Existenzgründung. Sankt Augustin, Konrad-Adenauer-Stiftung Meyer-Ahuja Nicole, 2003: Wieder dienen Lernen? Berlin Notz, Gisela, 1997: Neue Selbständigkeit oder Scheinselbständigkeit? In: Deutsche Angestellten Gewerkschaft, Frauen-Info Nr. 11, S. 4 – 6 Notz, Gisela, 2000: Verlorene Gewißheiten. Individualisierung, soziale Prozesse und Familie, Frankfurt/M., 2. Aufl. Notz, Gisela, 2003 a: Familien. Lebensformen zwischen Tradition und Utopie, Neu-Ulm Notz, Gisela, 2003 b: Löcher im sozialen Netz. Sozial-Politik und Geschlecht, Frankfurt/M. Notz, Gisela 2003 c: Frauen in der Mannschaft, Bonn Notz, Gisela, 2004 a: Die ganze Bäckerei! Geschlechtsspezifische Auswirkungen der Hartz-Reformen. In: Forum Wissenschaft Heft 1, S. 47 – 51 Notz, Gisela, 2004 b: Von Familienernährern und Zuverdienerinnen. In: Junge Welt vom 3. März, Beilage feminismus Schmitt, Cosima, 2004: Erstaunlich produktiv. In: TAZ vom 29.3.2004 SPD-Bundestagsfraktion, 2003: Zur Sache. Aufbruch am Arbeitsmarkt. Die Umsetzung des Hartz-Konzepts, Berlin SPD-Pressedienst, Nr. 6 vom 13.11. 2002 Ver.di, 2004: agenda 2010. Deutschland bewegt sich, aber wohin? Berlin 2004 Quelle: http://www.autonome-frauenhaeuser-zif.de/themen_sozialabbau.htm
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